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Schulkinder
 Kinder mit Masken
Gruppenarbeit Schule

Stand: Dezember 2020

 

Ergänzungen zum Hygieneplan der „Grundschule „Geschwister Scholl“ Rathenow

 

Die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind von jeder Person uneingeschränkt anzuwenden.

Eine wesentliche Gelingensbedingung ist, dass den Schüler/innen diese hygienischen Mindeststandards vermittelt werden, sie deren Bedeutung für ihr eigenes soziales Umfeld und die gesamte Gesellschaft begreifen und sie in ihr alltägliches Handlungsrepertoire integrieren. Dazu gehört auch unbedingt, dass die Lehrkräfte darauf achten, dass sich Schüler/innen an die Verhaltensregeln halten.

  • Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten.

  • Auf korrekte Hust-und Niesetiketten (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten.

  • Regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.

  • Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden.

  • Vor dem Betreten des Schulhauses gehen die Schülerinnen und Schüler ihre Hände waschen.

  • Alle Erwachsenen waschen und/oder desinfizieren ihre Hände.

 

  • Aushang von Materialien/Plakate:

    • Infektionsschutz.de: Richtiges Niesen und Husten, Richtig Hände waschen, Die 10 wichtigsten Hygienetipps“

    • BzgA: „Aktuelle Informationen zum Coronavirus, Bevor du eintrittst“

    • Verbot des Betretens des Schulgebäudes und der zugehörigen Häuser durch Eltern und Gäste. Eine Kennzeichnung erfolgt durch Hinweisschilder.

 

Persönliche Hygiene

 

  • Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (Trockener starker Husten, Fieber,

  • Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, starke Halsschmerzen …) müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben bis zur Genesung.

  • Das Distanzgebot zwischen den Lehrkräften und zwischen Lehrkräften und Eltern oder sonstigen Besuchern oder Praktikanten ist einzuhalten (mindestens 1,5 m Abstand).

  • Hände aus dem Gesicht, insbesondere Vermeidung der Berührung von Schleimhäuten im Mund und Nasenbereich, keine Umarmungen, kein Händeschütteln,

  • Händehygiene; regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife und Wasser nach

    • dem Naseputzen,

    • nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln,

    • nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Maske,

    • nach dem Toilettengang,

    • vor dem Essen.

  • Husten- und Niesetikette; Abstand gegenüber anderen Personen halten, Husten und Niesen in die Armbeuge.

 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • ist bei der Benutzung des ÖPNV bzw. Schülerverkehrs,

  • ist auf den Fluren, auf dem Weg zum Arbeitsplatz im Klassenraum und im Speiseraum verpflichtend.

 

Stand 27. November:

  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht - mit Ausnahme des Sportunterrichts - wird auf die Schülerlinnen ab der Jahrgangsstufe 7 ausgeweitet.

  • Alle Schülerlinnen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts zu tragen, d.h. auch auf dem Schulhof.

Stand 14. Dezember:

  • „Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innen- und Außenbereich der Schule - mit Ausnahme des Sportunterrichts - wird auf die Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 1 ausgeweitet.“

  • d.h. alle Schüler/innen ab Jahrgang 1 tragen auch im Unterricht eine Maske zusätzlich zu den bisherigen Festlegungen.

  • Die Kinder gehen mit der Maske in das Schulhaus bis zum Arbeitstisch im Klassenraum und behalten sie auch am Platz auf.

 

Die Rücksichtnahme auf andere und sich selbst ist wichtig.

 

Regeln im Schulhaus:

  • Es gilt für alle ein Rechtsgehgebot.

  • Wege, Ein- und Ausgang sind am Boden abgegrenzt, durch Klebeband und Schriftzüge gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist auf allen Etagen erfolgt.

  • Die rote Schultür ist nur als Eingang zu nutzen,

  • Die weiße Fluchtwegtür ist nur der Ausgang.

 

Für den Unterricht:

  • Jede/r Schüler/in soll einen festen, eigenen Arbeitsplatz haben, der von keinem anderen Schüler genutzt wird.

  • Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen;

  • Die Anordnung der Sitzplätze der Schülerinnen und Schüler soll so vorgenommen werden, dass enge Kontakte von Angesicht zu Angesicht während des Unterrichts auf ein Minimum reduziert werden, d.h. Gruppentische, -unterricht und -arbeit sind     untersagt.

 

  • Der Lehrertisch oder das Lehrerpult in den Unterrichtsräumen sollen nach Möglichkeit so angeordnet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zur ersten Sitzreihe eingehalten werden kann.

 

  • Fachunterricht soll in den dafür vorgesehenen Fachräumen und Werkstätten stattfinden

  • Häufiges Stoßlüften oder Querlüften erfolgt durch die Lehrkräfte ca. alle 20 Minuten für 3 bis 10 Minuten, die Fenster können angekippt bleiben.

  • Alle Regeln, Wege und Verhaltensweisen werden im Unterricht thematisiert und die SchülerInnen immer wieder darauf hingewiesen. Die Belehrungen sind aktenkundig zu dokumentieren.

  • Neu: Sportunterricht findet überwiegend im Freien und ab 07.12.2020 in der Halle in Gruppen, ab 14.12.2020 ausschließlich im Freien statt oder wird nur als theoretischer Unterricht in den Klassenräumen erteilt.

  • Es darf nicht gesungen werden, in keinem Unterrichtsfach.

In den Pausen:

  • Es werden alle drei Schulhöfe incl. Sportplatz genutzt. Pausenaufsichten wurden angepasst.

  • Eine Schulhofaufteilung erfolgt ab 04.01.2021 während der Betreuungszeiten so, dass die verschiedenen Lerngruppen/Klassen nur gering bis kaum in Kontakt kommen.

  • Spielgeräte werden z. Z. nicht ausgegeben oder genutzt.

  • Bei Regenwetter verbleiben alle in ihren Räumen unter Beachtung der notwendigen Hygieneregeln.

  • Die Fenster bleiben überwiegend geöffnet und in regelmäßigen Abständen sorgen Stoßlüftungen und Querlüftungen für gesunde Luft.

Im Speiseraum:

  • besonders hier die Sicherheitsvorkehrungen einhalten;

  • Hände waschen, Abstand halten, nacheinander hochgehen;

  • Anzahl der Schüler im Raum begrenzen und gering halten;

 

Vorschriften zur Arbeit in den Notbetreuungsgruppen ab 04.01.2021

  • Schülerinnen und Schüler (SuS) betreten ohne Eltern das Schulhaus.

  • Sofortige Aufforderung und Kontrolle des Händewaschens im Beisein der Betreuungskraft!

  • SuS bleiben täglich in ihren Gruppen der Klassen bzw. Jahrgänge. Die Einteilung hängt von der Anzahl der zu betreuenden SuS ab. Betreut werden SuS der Jahrgänge 1 bis 6.

  • Die Gruppeneinteilung bleibt täglich die gleiche. Es erfolgt keine Durchmischung der Gruppen. Der Hort übernimmt diese Einteilung.

  • Neue SuS bilden eine neue Gruppe.

  • Auch in den Pausen verbleiben die SuS in den gleichen Gruppen und gehen zu den ausgewiesenen Aufenthaltsplätzen.

  • In der Zeit der Pause wird der Raum gut gelüftet.

  • Die Lehrkräfte betreuen die Gruppen nach Einsatzplan.

  • Nach Tagesende wischt die Lehrkraft von ihr benutzte Gegenstände mit Flächendesinfektion ab.

  • In der Zeit von 06:00 Uhr bis 07:30 und von 11:00 Uhr bis zum Ende der individuellen Betreuungszeit werden die SuS durch den Hort betreut.

  • Aufgaben für das Distanzlernen wurden an die Kinder ausgegeben und sind in der Schulcloud sowie Homepage abrufbar.

  • In Planung sind Präsenzangebote der Schule für einige Schüler.

   

Gutes Gelingen, damit wir coronafrei durch diese Zeit kommen.

 

Cornelia Topp

Schulleiterin

SuS = Schülerinnen und Schüler

Student mit Maske

Hygieneplan 

der Grundschule "Geschwister Scholl" Rathenow

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